
Die Beleihung bei Schiffshypothek en ist auf Schiffe und Schiffsbauwerk e beschränkt, die in einem öffentlichen Register eingetragen sind, und im Rahmen bestimmter Grenzen: Beleihungsgrenze, Beleihungswert u.a. Schiffsdarlehen, Laufzeit und Abzahlungsdauer. Beleihungen sind nur zulässig, wenn das Schiff oder Schiffsbauwerk entspr. den Geschä......
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/schiffshypothek-beleihung/schiffsh
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